Zwei Personen fausten einander zu. Im Mittelpunkt des Bildes sehen wir, wie die beiden Fäuste sich fast berühren. Links und rechts sehen wir jeweils die beiden Personen. Im Umfeld sehen wir eine Meeting-Situation in einem Büro.

Für Betriebsrät:innen

Unsere Qualifizierungsmöglichkeiten für den Betriebsrat

Gute Betriebsrät:innen sind das Herz erfolgreicher Unternehmen. Bei uns bekommst du das notwendige Fachwissen, um die komplexen Aufgaben und Herausforderungen im Gremium zu meistern.

Entwickle dich und dein Gremium

Betriebsrät:innen übernehmen Verantwortung für den sozialen Zusammenhalt, aber auch die wirtschaftliche Zukunft ihrer Unternehmen. Dabei stehen sie vor komplexen Aufgaben und Entscheidungen. Bei uns erlernst du Fachwissen auf höchstem Niveau, um dein Amt bestmöglich auszufüllen. Mit unseren berufsintegrativen Hochschulzertifikaten, Studiengängen und Weiterbildungen stärkst du dein Gremium und entwickelst zugleich dich und deine Fähigkeiten, oft auch mit Auswirkungen aufs Entgelt. Unsere Angebote sind zudem an den Wissensbedarfen von Betriebsrät:innen ausgerichtet – und können deshalb in großen Teilen auch nach § 37 Abs. 6 BetrVG besucht und finanziert werden.

Durchstarten im Diploma

In unter 12 Monaten tauchst du intensiv in eine wissenschaftliche Fachrichtung ein – und erhältst mit Abschluss ein Diploma of Basic Studies. Dabei studierst du wie in einem Bachelor: Du erwirbst ECTS-Punkte, die du auch in unseren Bachelor-Studiengängen anerkennen lassen kannst.

Bachelor of Betriebsrat?

Den Bachelor of Betriebsrat gibt es bei uns nicht – dafür aber drei offiziell akkreditierte Bachelor mit hohem Praxisbezug: In unserem berufsintegrativen Studienmodell diskutierst du wissenschaftlich über Fragen aus deinem Gremium und erforschst ein konkretes Problem aus deiner Betriebsratsarbeit.

Weiterbildungen und Zertifikate

Du willst dich auf akademischem Niveau mit einer bestimmten Frage deiner Betriebsratsarbeit auseinandersetzen? Dann bist du in unseren Zertifikaten und Weiterbildungen genau richtig. Zusammen mit dem Bund-Verlag veranstalten wir zudem Tagungen zu aktuellen Themen der Gremienarbeit.

Stimmt es, dass … ?

… ich mit einem Abschluss von euch als Betriebsrat mehr verdiene?

Ein Studienabschluss oder auch ein akademischer Weiterbildungsabschluss kann dir auch im Betriebsratsamt dabei helfen, neue Entgeltperspektiven zu erschließen.
Bei der Frage der Entgeltentwicklung müssen auch im Betriebsratsamt erworbene Qualifizierungen berücksichtigt werden. Zwar genügt ein Abschluss bei uns allein nicht aus, um automatisch mehr Entgelt zu erhalten, aber er hilft dir dabei, eine entgeltrelevante Qualifizierung nachzuweisen. Entscheidend ist dann, dass die Qualifikation im Betrieb auch gesucht wird, also eine entsprechende Stelle frei ist. Worauf es genau ankommt und wie sich unsere Hochschulzertifikate hier von unseren Studiengängen unterscheiden, erklärt unser Rechtsprofessor Andreas Engelmann im Interview:

… ich hier alles nach § 37 Abs. 6 BetrVG besuchen kann?

Alle Angebote auf dieser Seite kannst du vollständig oder zumindest zu großen Teilen auch nach § 37 Abs. 6 BetrVG besuchen und finanzieren
Die Betrachtung nach § 37 (6) erfolgt bei uns modulweise: Für alle unsere Studiengänge und Hochschulzertifikate gibt es eine Ausschreibung mit denjenigen Modulen, die du potenziell nach § 37 (6) besuchen kannst. In den Hochschulzertifikaten sind das fast alle, in den Studiengängen so viele, dass der größte Teil des Studiums darüber finanziert werden kann. Die Frage, ob ein Modul im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich ist, hängt aber letztlich immer von deiner konkreten Situation im Betrieb ab. Mehr Informationen zum Verfahren und die Publikationen findest du hier:

… ihr im Studium Inhalte aus der Betriebsratspraxis diskutiert?

Ja das stimmt, wir haben die Praxisorientierung zum Prinzip unserer Studiengänge gemacht. Die Inhalte unserer Module sind auch an den Wissensbedarfen von Betriebsrät:innen ausgerichtet.
In den Modulen kannst du dann außerdem konkrete Beispiele aus deiner Praxis einbringen und wissenschaftlich diskutieren. In vielen Modulen schreibst du dazu auch kleine Arbeiten, in denen du dein neues Wissen ganz konkret in Verbindung zu deiner Betriebsratsarbeit bringst. Und nicht zuletzt bearbeitest du in deinem Studium dein eigenes Praxisprojekt und schreibst dazu in der Regel auch deine Abschlussarbeit. Du forschst zu einer konkreten Fragestellung aus deiner Praxis und entwickelst so neue Perspektiven und Lösungsansätze, die dein Gremium voranbringen.

… ich nach einem Diploma direkt im Bachelor weiterstudieren kann?

Ja, es gibt zwei Fälle, in denen du nach dem einjährigen Diploma fast nahtlos im zweiten Jahr des Bachelors einsteigen kannst:
Nach dem Arbeitsrecht-Diploma kannst du direkt im dritten Semester im Bachelor Arbeitsrecht weitermachen und mit dem Betriebswirt:in-Diploma fehlt dir nur noch das Modul Wissenschaftliches Arbeiten, um im dritten Semester des Bachelors Betriebswirtschaftslehre weiter zu studieren – wir empfehlen dir allerdings ohnehin, das Modul zur Vorbereitung auf das Diploma vorher freiwillig zu machen. Für alle anderen Fälle prüfen wir einzeln die Anerkennbarkeit.

… ich mir Hochschulzertifikate im Studium anerkennen lassen kann?

Für alle unsere Hochschulzertifikate gilt: Du erwirbst pro Modul ECTS-Punkte, die für vergleichbare Module in den Studiengängen anerkannt werden können.
Dazu müssen die Module allerdings auch weitestgehend inhaltlich übereinstimmen. Entsprechend muss eine Anerkennung in jedem Fall einzeln geprüft werden. Falls du im Anschluss an ein Hochschulzertifikat ohnehin einen Studiengang weiterstudieren willst, lass dich am besten vorher zu möglichen Anerkennungen beraten:
Noch Fragen?

Dann melde dich bei mir, ich helfe dir gerne weiter.

Anne-Line Bodestedt
Studiengangsmanagerin
Online Termin vereinbaren
+49 69 905503-7886