Studieren nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Betriebsrät:innen können einen Teil ihres Studiums bei uns auch nach § 37 Abs. 6 BetrVG besuchen. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie genau das Verfahren funktioniert.

Studium für Betriebsrät:innen

Als Hochschule für eine mitbestimmte Arbeitswelt haben wir unsere Studiengänge nach den Wissensbedarfen von Betriebsrät:innen ausgerichtet. In jedem unserer Studiengänge gibt es Module, die im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG „Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich“ sind. Für jeden unserer Studiengänge sind diese Module in einer eigenen Publikation ausgeschrieben:

Wichtig: Letztlich hängt die Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG immer von deiner konkreten Situation im Betrieb ab. Um dir die Einschätzung zu erleichtern, für welche Module das in deinem Fall zutrifft, haben wir zwei Arten von Modulen unterschieden:

Grundlagen für Betriebsrät:innen

Module unter Grundlagen für Betriebsrät:innen vermitteln allgemeine Grundkenntnisse für jede:n Betriebsrät:in. Wenn du das darin vermittelte Wissen noch nicht oder nicht auf aktuellem Stand hast, sind die Module für dich in der Regel notwendig.

Spezialwissen für Betriebsrät:innen

Module unter Spezialwissen für Betriebsrät:innen vermitteln spezifisches Wissen, das in bestimmten, zugleich regelmäßig auftretenden Fällen erforderlich ist. Je nach deiner konkreten Situation im Betrieb und deiner Vorbildung können auch diese Module relevant sein.

So funktioniert das Verfahren

Entscheide dich für einen Studiengang

Die wichtigste Entscheidung solltest du vorab treffen: Welcher Studiengang interessiert dich am meisten? Letztlich wirst du den gesamten Studiengang absolvieren. Du solltest dir also einen Studiengang aussuchen, der dich inhaltlich anspricht. Wenn du dich für einen Studiengang entschieden hast, nimm dir die entsprechende Publikation dieses Studiengangs vor.

Finde die relevanten Module

Wähle diejenigen Module in der Ausschreibung aus, die für deine Arbeit im Betriebsrat erforderlich sind. Achte dabei auf die Angaben in den Modulbeschreibungen. Das Modul muss zu deiner Rolle und der betrieblichen Situation passen. Beachte auch, welche Qualifizierungen du bereits hast und wie lange diese zurückliegen. In einigen Fällen können auch Auffrischungen notwendig sein, insbesondere bei relevanten Neuerungen. Wenn du dir unsicher bist, helfen wir dir gerne weiter.

Organisiere eine Beschlussfassung

Dein Betriebsrat muss nun die ausgewählten Module als notwendige Qualifizierung nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschließen. Sprich dich vorher mit der verantwortlichen Person im Betriebsrat ab. Je nach eurer Zusammenarbeit im Betrieb kann es auch sinnvoll sein, vorab bereits mit der Personalabteilung zu sprechen. Wichtig: Wir empfehlen, den Beschluss in jedem Fall zu begründen – auch bei Modulen unter Grundlagen für Betriebsrät:innen. Die jeweiligen Modulbeschreibungen helfen dir bei der Argumentation.

Informiere deinen Arbeitgeber

Spätestens nach der Beschlussfassung musst du deinen Arbeitgeber informieren, damit er deine Abwesenheit einplanen kann. Alle relevanten Veranstaltungsdetails für den Beschluss des Betriebsrats und die Unterrichtung des Arbeitgebers sind auf der jeweiligen Seite der Ausschreibung angegeben. Wir empfehlen dir zudem, unser Kostenübernahmeformular von deinem Arbeitgeber unterschreiben zu lassen.

Melde dich an und informiere uns

Abschließend musst du dich für die beschlossenen Module verbindlich anmelden. Bitte teile uns außerdem mit, wie viele Module für dich relevant nach § 37 Abs. 6 BetrVG und entsprechend beschlossen sind oder werden. Die entsprechenden Module rechnen wir dann mit deinem Arbeitgeber ab und aus deinen Studiengebühren heraus. Ein Modul im Bachelorstudium kostet 1.459,00 EUR, im Masterstudium 1.859,00 EUR.
Noch Fragen?

Dann melde dich bei mir, ich helfe dir gerne weiter.

Anne-Line Bodestedt
Studiengangsmanagerin
+49 69 905503-7886