Betriebsrät:innen können einen Teil ihres Studiums bei uns auch nach § 37 Abs. 6 BetrVG besuchen. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie genau das Verfahren funktioniert.
Studium für Betriebsrät:innen
Als Hochschule für eine mitbestimmte Arbeitswelt haben wir unsere Studiengänge nach den Wissensbedarfen von Betriebsrät:innen ausgerichtet. In jedem unserer Studiengänge gibt es Module, die im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG „Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich“ sind. Für jeden unserer Studiengänge sind diese Module in einer eigenen Publikation ausgeschrieben:
Wichtig: Letztlich hängt die Erforderlichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG immer von deiner konkreten Situation im Betrieb ab. Um dir die Einschätzung zu erleichtern, für welche Module das in deinem Fall zutrifft, haben wir zwei Arten von Modulen unterschieden:
Grundlagen für Betriebsrät:innen
Module unter Grundlagen für Betriebsrät:innen vermitteln allgemeine Grundkenntnisse für jede:n Betriebsrät:in. Wenn du das darin vermittelte Wissen noch nicht oder nicht auf aktuellem Stand hast, sind die Module für dich in der Regel notwendig.
Spezialwissen für Betriebsrät:innen
Module unter Spezialwissen für Betriebsrät:innen vermitteln spezifisches Wissen, das in bestimmten, zugleich regelmäßig auftretenden Fällen erforderlich ist. Je nach deiner konkreten Situation im Betrieb und deiner Vorbildung können auch diese Module relevant sein.