AGBs

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Studienangeboten der University of Labour und Weiterbildungsangeboten der Academy of Labour

1. Geltungsbereich

Für die Vertragsbeziehungen zwischen der UoL-University of Labour gGmbH, Eschersheimer Landstr. 155-157, 60323 Frankfurt am Main (nachfolgend „UoL“) bzw. der Academy of Labour gGmbH, Eschersheimer Landstr. 155-157, 60323 Frankfurt am Main (nachfolgend „AoL“) und dem Studierenden bzw. Teilnehmenden gelten neben einem etwaig getroffenen Studienvertrag die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Studierenden werden nicht anerkannt, es sei denn, die UoL stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsgegenstand

Die UoL ist eine Hochschule mit den Schwerpunkten Mitbestimmung und Arbeitsbeziehungen. Die AoL ist Bildungspartnerin der UoL und bietet als Akademie spezifische Weiterbildungsangebote an. Zielgruppen sind Betriebs- und Personalräte, Beschäftigte aus Gewerkschaften, Non-Profit-Organisationen und mitbestimmten Unternehmen. Sie sind Institutionen des sozialen Dialogs und der beschäftigtenororientierten Lehre und Forschung. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bietet die UoL Studiengänge und Hochschulzertifikate bzw. Seminarmodule an. Der Leistungsumfang sowie die Teilnahmepreise sind in den Angeboten bzw. Ausschreibungen und den entsprechenden Seiten des Webauftritts festgelegt.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1.

Die UoL bzw. AoL leitet dem Teilnehmenden bzw. Studierenden die Angebote bzw. Ausschreibungen zu den Studienangeboten zu. Diese sind unverbindlich. Die Bestellung durch den Teilnehmenden bzw. Studierenden erfolgt durch die Anmeldung über das entsprechende Formular bzw. schriftlich via E-Mail oder auf dem Postweg sowie bei Studierenden abschließend durch Unterzeichnung des Studienvertrages.

3.2.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der AoL bzw. UoL und bei Studierenden durch Unterzeichnung des Studienvertrages seitens der UoL zustande. Für Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmende beginnt die Bestätigungsfrist mit der Anmeldung des Teilnehmenden und beträgt max. 10 Tage, wobei der Zugang beim Teilnehmenden fristwahrend ist. Geht dem Teilnehmenden innerhalb dieser Frist keine schriftliche Bestätigung bzw. Rechnung der UoL zu, verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit.

3.3.

Für Lehrgangs- bzw. Seminarteilnehmende führt die Anmeldung mit anschließender Bestätigung durch die UoL zu einem verbindlichen Vertragsschluss und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühren.

4. Kein Widerrufsrecht

Dem Teilnehmenden steht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.5

5. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers

5.1.

Die Anmeldungen zu den Studien- bzw. Weiterbildungsangeboten können vor Beginn der ersten Veranstaltung zurückgenommen werden. Der Rücktritt ist gegenüber der UoL bzw. AoL schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Wahrung der nachfolgend genannten Fristen ist der Zugang der Erklärung bei der UoL bzw. AoL. Für die Versendung der Erklärung gilt die Textform.

5.2.

Bei Widerruf bis zu 6 Wochen vor dem Tag des Beginns der ersten Veranstaltung eines Studien- bzw. Weiterbildungsangebots wird keine Studien- bzw. Teilnahmegebühr erhoben. Bei Widerruf bis zu 2 Wochen vor dem Tag des Beginns der ersten Veranstaltung wird eine anteilige Gebühr entsprechend eines Studienmonats bzw. eines Moduls eines Weiterbildungsangebots bzw. Hochschulzertifikats erhoben. Bei späterem Widerruf bzw. Widerruf im laufenden Studium wird eine anteilige Studien- bzw. Teilnahmegebühr entsprechend der bereits abgelaufenen Studienmonate mindestens jedoch von zwei Studienmonaten erhoben. Bei Weiterbildungsangeboten wird in diesem Fall die volle Gebühr eines Moduls berechnet. Maßgeblich für die Berechnung der anteiligen Kosten ist die im Studienvertrag zwischen der UoL und dem Studienteilnehmer genannte Studiengebühr bzw. die auf der Ausschreibung der AoL genannte Gebühr.

5.3.

Es gelten Regelungen abweichend zu 5.2. sofern zwischen der UoL bzw. AoL und dem Teilnehmer bzw. jeweiligen Kooperationspartner eine andere schriftliche vertragliche Regelung getroffen wurde.

6. Änderungen und Absagen von Veranstaltungen durch die UoL oder AoL

6.1.

Wird die Mindestteilnehmerzahl bis eine Woche vor Veranstaltungstermin nicht erreicht, behält sich die UoL bzw. AoL das Recht vor, die Seminarmodule bzw. Lehrveranstaltungen abzusagen. Die Teilnehmenden haben grundsätzlich bei Absage eines Termins keine Ansprüche auf Ersatz von bereits getroffenen Aufwendungen.

6.2.

Bei Ausfall eines Veranstaltungstermins. z.B. durch Erkrankung einer Dozentin bzw. eines Dozenten oder durch höhere Gewalt, wird dieser grundsätzlich nachgeholt. Das Recht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

7. Gebühren und Zahlungsbedingungen

7.1.

Die Gebühren für die zu erbringenden Leistungen werden im Angebot bzw. der Ausschreibung und der Rechnung für die Studienleistungen bzw. anderweitiger Leistungen inklusive der ggf. anfallenden Umsatzsteuer einzeln aufgelistet.

7.2.

Die Teilnahme- bzw. Studiengebühren sind innerhalb von 2 Wochen nach Studien- bzw. Veranstaltungsbeginn gegen Rechnungsstellung bzw. gemäß Vereinbarung im Studienvertrag fällig.

8. Haftung

Ansprüche des Teilnehmenden bzw. Studierenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden bzw. Studierenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der UoL bzw. AoL, ihrer gesetzlichen Vertretung oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

9. Datenschutz

Die UoL und AoL speichern die personenbezogenen Daten der Studierenden bzw. Teilnehmenden im automatisierten Verfahren. Deren Erfassung, Verarbeitung und Speicherung erfolgen ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insb. nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der DSGVO. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

10. Anwendbares Recht und salvatorische Klausel

10.1.

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen den Studierenden bzw. Teilnehmenden und der UoL bzw. AoL findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

10.2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Nur soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag im Ganzen unwirksam.