Betriebsrät:innen stehen vor immer komplexeren Herausforderungen, wenn sie ihren Rechten, Aufgaben und Pflichten gemäß Betriebsverfassungsgesetz gerecht werden wollen. Das liegt einerseits an großen Trends wie der Digitalisierung oder der Transformation, andererseits auch an der zunehmenden Detailtiefe und Vielseitigkeit der für die Handlungsfelder des Betriebsrats entscheidenden Regelungen und Einflussfaktoren. In der Folge wird das für die sachgerechte Arbeit des Betriebsrats erforderliche Wissen umfänglicher und komplexer. Genau deshalb gibt es die University of Labour: Als Hochschule für eine mitbestimmte Arbeitswelt wollen wir Betriebsrät:innen fachlich stärken, damit sie auf Augenhöhe mitgestalten und proaktiv mitbestimmen können. Unsere Studienangebote haben wir deshalb schon in der Akkreditierung auf die Wissensbedarfe von Betriebsrät:innen ausgerichtet: Sie sollen euch Betriebsrät:innen Methoden und systematisches Wissen vermitteln, damit ihr die Arbeit von morgen gestalten könnt.
Unsere Studiengänge vermitteln Betriebsrät:innen nicht nur nützliches, sondern in zahlreichen Fällen schlichtweg notwendiges Wissen. Wir haben unsere Studiengänge genau daraufhin untersucht, welche Module im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG "Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich" sind. Letztlich hängt die Erforderlichkeit immer von deiner konkreten Situation im Betrieb ab. Um dir die Einschätzung zu erleichtern, für welche Module das in deinem Fall zutrifft, haben wir zwei Arten von Modulen unterschieden:
Wähle diejenigen Module in der jeweiligen Ausschreibung aus, die für deine Arbeit im Betriebsrat erforderlich sind. Achte dabei auf die Angaben in den Modulbeschreibungen. Das Modul muss zu deiner Rolle und den betrieblichen Gegebenheiten passen. Beachte auch, welche Qualifizierungen du bereits hast und wie lange diese zurückliegen. In einigen Fällen können auch Auffrischungen notwendig sein, insbesondere bei relevanten Neuerungen. Wenn du dir unsicher bist, helfen wir dir gerne weiter.
Dein Betriebsrat muss nun die ausgewählten Module als notwendige Qualifizierung nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschließen. Sprich dich vorher mit der verantwortlichen Person im Betriebsrat ab. Je nach eurer Zusammenarbeit im Betrieb kann es auch sinnvoll sein, vorab bereits mit der Personalabteilung zu sprechen – einige Studierende konnten auch schon Vollfinanzierungen durchsetzen. Wichtig: Wir empfehlen, den Beschluss in jedem Fall zu begründen, auch bei Modulen unter Grundlagen für Betriebsrät:innen. Die jeweiligen Modulbeschreibungen helfen dir bei der Argumentation.
Spätestens nach der Beschlussfassung musst du deinen Arbeitgeber informieren, damit er deine Abwesenheit einplanen kann. Alle relevanten Veranstaltungsdetails für den Beschluss des Betriebsrats und die Unterrichtung des Arbeitgebers sind auf der jeweiligen Seite angegeben. Wir empfehlen dir, das Kostenübernahmeformular von deinem Arbeitgeber unterschreiben zu lassen.
Abschließend musst du dich für die beschlossenen Module verbindlich anmelden. Bitte teile uns außerdem mit, wie viele Module für dich relevant nach § 37 Abs. 6 BetrVG und entsprechend beschlossen sind oder werden. Die entsprechenden Module rechnen wir dann mit deinem Arbeitgeber ab und entsprechend aus deinen Studiengebühren heraus.
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Dann sprich mich gerne an oder vereinbare ein kurzes Beratungsgespräch.
Anne-Line Bodestedt
Studiengangsmanagerin
Tel.: +49 (0) 69 905503-7886
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