„Ein Kommentar für Recht in der Praxis“

Thomas Klebe mit Brille und Anzug steht in einem modernen Bürogebäude mit Holz- und Pflanzenakzenten, dem Foyer der University of Labour.

Thomas, du gibst zusammen mit deinen Kollegen Wolfgang Däubler und Klaus Wedde jetzt schon die zwanzigste Auflage zum Betriebsverfassungsgesetz heraus. Was unterscheidet den „DKW“ von anderen Kommentaren?

Die wichtigsten zwei Unterschiede: Der Kommentar erscheint jährlich, ist also immer hochaktuell. Und er ist ein Kommentar für Recht in der Praxis. Er bleibt bei den rechtlichen Fragen nicht stehen, sondern sucht durchweg nach betrieblichen Antworten.

Was bedeutet das konkret?

Alle Autor:innen beraten Betriebsräte, nehmen deshalb neue betriebliche Probleme direkt auf und verarbeiten sie im Kommentar. Wo andere ein Thema erst sehen, wenn es Gerichtsentscheidungen gibt, sind wir bereits beim Entstehen der Fragen dabei und schon da auf der Suche nach Lösungen.

Euer Kommentar versteht sich insofern als parteiisch. Ist das ein Vorwurf für dich?

Nein, das ist in meinen Augen kein Vorwurf. Alle Juristen haben ein soziales, kulturelles Vorverständnis, das sie auch bei der Auslegung von Gesetzen nicht verlässt. Wir stehen in diesem Sinne auf der Seite von Betriebsräten und Beschäftigten, andere Kommentare sind arbeitgebernah. Entscheidend ist, dass wir natürlich immer die Rechtslage objektiv darstellen. Aber anschließend suchen wir auf dieser Basis Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und Beschäftigte, wo immer das möglich ist.

Wenn du jetzt auf die Entwicklung des BetrVG über die 20 Auflagen zurückblickst: Was waren in der Zeit für dich die wichtigsten Entwicklungen?

Im Gesetz sicher die Änderungen mit der Novellierung 2001. Das waren z.B. Verbesserungen bei der Betriebsratswahl, wie das vereinfachte Wahlverfahren oder der Schutz des Minderheitengeschlechts. Zudem wurden die Freistellungen für Betriebsräte ausgeweitet und auch die Rechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen, Betriebsänderungen, der Weiterbildung und Gruppenarbeit. Aber die Rechtsprechung spielt natürlich auch eine wichtige Rolle, wie z.B. die des BAG zur Weiterentwicklung der Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen in § 87 BetrVG.

Und wenn du nach vorne schaust: Was wären für dich die dringendsten Reformpunkte?

Das Wichtigste ist die Erleichterung der Betriebsratswahlen, damit mehr Beschäftigte den Schutz durch einen Betriebsrat bekommen. Daneben ist es in Zeiten von Digitalisierung und Transformation extrem wichtig, dass Betriebsräte bei diesen strategischen Fragen mitbestimmen. Schließlich sollten die individuellen Rechte der Beschäftigten ausgebaut werden, wie z.B. mit einer Demokratiezeit während der Arbeit. Der DGB hat zu allen diesen Fragen einen sehr guten Gesetzesvorschlag gemacht.

Der Kommentar erscheint beim Bund-Verlag und kann hier bestellt werden.

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Beteiligte Person

Prof. Dr. Thomas Klebe
Älterer Mann mit Brille und schwarzem Blazer, steht in einem modernen Innenraum mit Holzverkleidung und Pflanzen.