Wir sind eine private Hochschule und müssen uns über Gebühren selbstständig finanzieren. Unser Ziel ist es, dass dein Arbeitgeber das Studium oder zumindest einen großen Teil davon finanziert – schließlich profitiert er maßgeblich von deinem neuen Wissen und sollte in dich und deine Qualifikationen investieren. Daneben gibt es jedoch noch zahlreiche andere Möglichkeiten, um deine effektive finanzielle Belastung deutlich zu reduzieren. Auch wenn du am Ende noch einen Teil der Kosten selbst tragen musst, halte dir bitte vor Augen: Investitionen in die eigene Bildung sind Investitionen in die eigene Zukunft - und zahlen sich letztlich oft auch finanziell aus. Einen guten Teil dieser Investition kannst du außerdem von der Steuer absetzen und dir so zurückholen.
Viele Studierende konnten eine vollständige Finanzierung durch ihren Arbeitgeber erreichen, mit einigen Unternehmen haben wir sogar langfristige Kooperationen. Sprich dazu mit deinem Arbeitgeber und zeige auch auf, inwiefern auch dein Unternehmen oder deine Organisation von deinem Studium profitieren kann. Ein wichtiger Ansatzpunkt kann hierbei auch unser berufsintegratives Studienmodell sein, denn es garantiert einen sehr starken Praxisbezug. Du erlernst einerseits neues Wissen, das du direkt in deinem Job anwenden kannst - und reflektierst zugleich konkrete Fragen aus deiner beruflichen Praxis im Rahmen des Studiums. Außerdem beinhaltet unser Studienmodell immer ein Schwerpunktprojekt aus deiner eigenen beruflichen Praxis, mit dem du dich im Studium vertieft auseinandersetzt. Das heißt auch: Du erschließt so wichtiges neues Wissen zu Problemstellungen in deinem Betrieb. Es lohnt sich, mit deinem Arbeitgeber auch über dein Schwerpunktprojekt zu sprechen und aufzuzeigen, wie deine Organisation oder dein Unternehmen davon profitieren kann. Oft gibt dein Arbeitgeber an vielen anderen Stellen Geld aus, um genau dieses Wissen teuer einzukaufen - mit einer Investition in deine Personalentwicklung hingegen könnte er genau dieses Wissen langfristig in seiner Organisation sichern.
Du kannst dir schwer vorstellen, dass dein Arbeitgeber die Kosten für dein Studium übernimmt? Dann sprich mit ihm bzw. ihr zumindest über eine Teilfinanzierung. In vielen Unternehmen gibt es auch bereits Regelungen zur Finanzierung von Weiterbildungen, wie persönliche Weiterbildungsbudgets oder Kostenbeteiligungen, auf die du hier zurückgreifen kannst. Nicht selten gibt es auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die dir zumindest eine Bildungsfreistellung ermöglichen. Erkundige dich hiernach bei deinem Betriebsrat oder der Gewerkschaft. Auch wenn es diese Regelungen in deinem Unternehmen oder deiner Organisation (noch) nicht gibt, lohnt sich ein Gespräch. Du kannst mit deinem Arbeitgeber über die Übernahme eines bestimmten Prozentsatzes der Kosten verhandeln. Oder dein Arbeitgeber kann gezielt die Kosten für einzelne Module des Studiums übernehmen. Schau dir hierzu den Modulkatalog des Studiengangs genau an und überlege, von welchen der Module dein Unternehmen oder deine Organisation besonders profitieren könnte - oder welche Module besonders wichtig für deine berufliche Entwicklung sind. Sprich dann mit deinem Arbeitgeber darüber, für welche Module er bzw. sie bereit wäre, die Kosten zu übernehmen. Die entsprechenden Module rechnen wir dann direkt mit deinem Arbeitgeber ab. Ein Einzelmodul im Bachlorstudium kostet 1.490,00 EUR und im Masterstudium 1.859,00 EUR. Viele Studierende konnten ihren Arbeitgeber dann doch davon überzeugen, zumindest für drei oder vier Module die Kosten zu tragen.
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsrät:innen für die "Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind", einen Freistellungsanspruch unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. In Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber auch die Kosten für die Schulung sowie die dazu notwendigen Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten zu tragen. Das gilt auch für die Module unserer Studiengänge, soweit sie erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG sind. Mit Ausnahme von Grundlagenschulungen ist dabei der Bezug auf greifbare Anlässe im Betrieb und die Arbeit des Betriebsrats ausschlaggebend. Wir haben deshalb die Modulkataloge unserer Studiengänge sehr genau darauf untersucht, welche der Module notwendig für die Arbeit von Betriebsrät:innen sind oder sein können. Je nach deiner konkreten Situation können sich deine persönliche Studienkosten über eine Teilfinanzierung erheblich reduzieren, in vielen Fällen sogar um mehr als die Hälfte.
Je nach deiner persönlichen Situation könnten unter Umständen auch öffentliche Fördermittel für dich relevant sein. Sowohl der Bund als auch einige Bundesländer bieten Förderprogramme an, die die Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen finanziell unterstützen. Einen guten ersten Überblick verschafft die Broschüre "Weiterbildung finanzieren" der Stiftung Warentest. Die nachfolgende Auflistung gibt darüber hinaus einen Überblick über die verschiedenen Programme:
Die Deutsche Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF) gibt in einer aktuellen Broschüre zudem eine gute, strukturierte Übersicht zu sämtlichen staatlichen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie zu Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub. Die Broschüre wurde von der DGWF-Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland erstellt und kann hier heruntergeladen werden.
Gewerkschaftsmitglieder, die sich betrieblich oder gewerkschaftlich engagieren, können sich auf eine Studienförderung speziell für die Studiengebühren an der UoL bewerben. Neben dem Engagement und der Studierfähigkeit ist dabei eine Vorbedingung, dass öffentliche Fördermittel und eine Arbeitgeberfinanzierung geklärt bzw. ausgeschlossen sind. Die Höhe der Förderung kann sich nach der finanziellen Bedürftigkeit richten. Falls die Studienförderung für dich interessant ist, wende dich bitte an die Studienberatung. Dort erhältst du weitere Informationen sowie bei Interesse das Bewerbungsformular.
Die Kosten für Aus- und Weiterbildungen können in Teilen von der Steuer abgesetzt werden. Diese Möglichkeit besteht auch bei den Kosten für berufsintegrative Studiengänge. Nicht nur deine Studiengebühren, sondern auch die Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Rahmen des Studiums oder die Kosten für Unterrichtsmaterialien kannst du in der Regel als Werbungskosten absetzen. Dadurch kannst du deine Steuerlast gerade im Zeitraum des Studiums erheblich reduzieren und dir so einen guten Teil der Kosten zurückholen, die du persönlich zu tragen hast. Sprich: Deine effektiven Studienkosten können sich durch die steuerliche Absetzbarkeit deutlich reduzieren, je nach Höhe deines Lohnsteuersatzes auch schon mal um 30 Prozent. Weiterführende Informationen findest du bei der Stiftung Warentest, lass dich im Falle eines Studiums dazu am besten auch beraten.
Du hast noch Fragen?
Dann sprich mich gerne an oder vereinbare ein kurzes Beratungsgespräch. Wir helfen dir gerne auch bei Fragen rund um die Finanzierung.
Anne-Line Bodestedt
Studiengangsmanagerin
Tel.: +49 (0) 69 905503-7886
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