Das Präsidium besteht aus: Präsidentin/Präsident (Vorsitzende/r), Kanzlerin/Kanzler sowie Vizepräsidentin/ Vizepräsident. Das Präsidium leitet die University of Labour. Es bereitet die grundlegenden Entscheidungen für die mittel- bis langfristige Entwicklung der Hochschule vor. Hierbei sind die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung der UoL-University of Labour gGmbH zu beachten. Entscheidungen der Geschäftsführung gehen den Entscheidungen des Präsidiums vor, sofern sie nicht die Forschung oder den Kern akademischer Programme betreffen.
Der Senat ist das Selbstverwaltungsorgan der Hochschule und verantwortet ihre akademischen Angelegenheiten. Der Senat besteht aus Präsidentin/Präsident (Vorsitzende/r), Vizepräsidentin/Vizepräsident, bis zu sechs Vertreterinnen/Vertretern der Professorinnen und Professoren, einer Vertreterin/einem Vertreter der Lehrbeauftragten, zwei Studierenden, einer/m Vertreterin/Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einer/m Vertreterin/Vertreter der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ein gemeinsamer Beirat für das House of Labour, die Academy of Labour und die University of Labour bildet das Beratungsgremium der Hochschule. Die Beiratsmitglieder werden von der Trägerin der University of Labour für die Dauer von fünf Jahren berufen. Sie können ihr Amt jederzeit niederlegen; eine Wiederberufung nach fünf Jahren ist ebenfalls möglich. Der Beirat befindet sich aktuell im Aufbau.
Weitere Infos zu den Organen finden sich in der Grundordnung.